Handelsregisterauszug in Bad berka beantragen

handelsregisterauszug.de ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.

Handelsregisterauszug für folgende Firma anfordern

Loading...

Ihre Auswahl

Zahlungsart wählen

Die Gebühr für diesen Service beträgt: 0,00 (inkl. 19% MwSt.)

Bestellerdaten

handelsregisterauszug.de ist die Adresse für Original Handeslregisterauszüge aus Deutschland zum downladen. Inkl. kostenlosem Handelsregisterauszug-Überwachungsservice.

Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Bad Berka

Bundesland
Thüringen
Landkreis
Weimarer Land
Einwohner
7379 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99438
Vorwahl
036458
Adresse der Stadtverwaltung
Am Markt 10, 99438 Bad Berka
Website

FAQ

Wer trägt sich im Handelsregister ein?
Personen, die ein Unternehmen gründen, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Diese müssen ein Gesellschaftsvertrag, einen Satzungsbeschluss oder eine Eintragungsbescheinigung bei einem zuständigen Amtsgericht einreichen. Nach der Eintragung erhält das Unternehmen eine Handelsregisternummer, die es zur Identifizierung nutzen kann.
Wer muss sich nicht in das Handelsregister eintragen?
Grundsätzlich müssen sich alle Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister eintragen, um ihre Rechtsfähigkeit zu beweisen. Ausgenommen sind allerdings Einzelunternehmen, da diese nicht als juristische Personen gelten und somit keinen Handelsregistereintrag benötigen.

handelsregisterauszug.de
© 2002 - 2024
handelsregisterauszug.de
payments
Comodo secure seal